Gefährdung des Vertragszwecks
Rz. 5
Eine AGB-Klausel ist unwirksam, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Dies ist anzunehmen, wenn der Vertragszweck durch die AGB-Klausel gefährdet ist (
§ 307 Abs. 1 und 2 BGB@).
Der Vertragszweck ist, dass der Schuldner die Hauptpflichten des Vertrags ordnungsgemäß erfüllt.
Der Vertragszweck ist gefährdet, wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Hauptpflichten durch AGB ausgehöhlt wird.
Beispiel: Unwirksam ist die Freizeichnung des Schuldners von der Pflicht zur fristgerechten Lieferung oder von der sachgemäßen Behandlung von Gütern (z.B. Haftungsausschluss für unsachgemäße Heiztankfüllung) oder Haftungsausschluss für Konstruktionsfehler.
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