Erklärung auf Datenträger
Rz. 3
Die Erklärung an den Empfänger muss auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben sein.
Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium,
- das es dem Empfänger ermöglicht,
- eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung
- so aufzubewahren oder zu speichern,
- dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (§ 126b BGB@).
Die Darstellung eines Textes auf einem Monitor ist nicht auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben.
Der Text ist zur dauerhaften Wiedergabe geeignet, wenn er immer wieder gelesen werden kann
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