Rücktritt
Rz. 17
Durch den Rücktritt vom Vertrag, wird der Vertrag rückabgewickelt. Die erhaltenen Leistungen sind zurückzugewähren (
§ 346 Abs. 1 BGB@).
Ein Rücktritt ist möglich, wenn ein Grund für den Rücktritt vorliegt. Ohne Grund ist ein Rücktritt nicht möglich. Verträge sind einzuhalten und so zu erfüllen, wie vereinbart.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich, wenn
- der Schuldner seine Leistung nicht oder
- nicht vertragsgemäß erbringt oder
- die Parteien ein Rücktrittsrecht vereinbart haben.
Haben die Parteien kein Rücktrittsrecht (Rücktrittsvorbehalt) vereinbart, dann verbleiben den Parteien für einen Rücktritt vom Kaufvertrag die gesetzlichen Rücktrittsgründe, wie z.B. Rücktritt wegen Vertragsverletzung (siehe
Rücktritt).
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