Dauernde Leistungsbereitschaft
Rz. 2
Das Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das auf Dauer angelegt ist und eine Verpflichtung zu wiederholenden Leistungen begründet. Dadurch besteht eine dauernde Leistungsbereitschaft
Beispiele: Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer täglich die Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter täglich die Mietsache zur Verfügung zu stellen.
Die Dauer des Vertrags hat einen Einfluss auf den Umfang der Gesamtleistung, z.B. ein kurzes Dauerschuldverhältnis umfasst einen geringeren Umfang der Gesamtleistung als ein langes Dauerschuldverhältnis.
Beispiel: Der Vermieter hat dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren (vgl.
§ 535 BGB@). Der Mieter ist während der Mietdauer zur Mietzahlung verpflichtet. Der Mietvertrag begründet gegenseitige Verpflichtungen zu wiederholenden Leistungen. Die Dauer des Vertrags hat einen Einfluss auf den Umfang der Gesamtleistung. Der Mietvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis. Gleiches gilt für den Pachtvertrag, Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag.
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