Bauplanung
Rz. 28
Bei der Bauplanung geht es um die Planung eines konkreten Bauwerkes. Eine solche Planung ist eine Werkleistung, da ein konkretes Arbeitsergebnis zu erbringen ist.
Beispiel: Bauherr und Architekt besprechen die Planung und Herstellung eines Bauwerks. Durch die vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele schuldet der Architekt ein konkretes Arbeitsergebnis (z.B. besprochenes Bauwerk so planen, dass es erstellt werden kann). Dem Bauherr kommt es auf die konkrete Planung des besprochenen Bauwerkes an (siehe
Architektenvertrag).
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