Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Ein Zeitvertrag (befristeter Vertrag) ist zeitlich befristet (z.B. auf einen Monat, ein Jahr). Nach Ablauf der Zeit endet der Vertrag, sofern er nicht verlängert wird. |
Soll der Vertrag verlängert werden, muss dies während der Laufzeit vereinbart werden. Nach Ablauf der Laufzeit ist dies nicht mehr möglich, da der Vertrag dann bereits beendet ist (siehe Befristung,
Rz.2).
Da die Laufzeit zeitlich begrenzt ist, wird der Zeitvertrag auch als Laufzeitvertrag bezeichnet.
Während der Laufzeit des Vertrags sind die Parteien an den Vertrag gebunden. Eine ordentliche Kündigung ist wegen der festgelegten Vertragslaufzeit regelmäßig ausgeschlossen (siehe Kündigung,
Rz.5).
Vom befristeten Vertrag (Zeitvertrag) ist der unbefristete Vertrag mit zeitlich befristetem Kündigungsausschluss zu unterscheiden (siehe
Mindestvertragslaufzeit).
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Rz. 2 >>