Programmiersprache
Rz. 25
Eine Programmiersprache ist eine Sprache zur Formulierung von Code für ein Computerprogramm.
Der Code, der das Programm zum laufen bringt, und somit das Computerprogramm, ist urheberrechtlich schutzfähig. Geschütz sind alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms (
§ 69a Abs. 2 UrhG@), wozu der Code für das Computerprogramm gehört
Nicht geschützt ist die Sprache, in welcher der Code geschrieben ist (sog. Programmiersprache). Dies ergibt sich durch die Auslegung von
§ 69a UrhG@. Die Programmiersprache ist keine Ausdrucksform des Computerprogramms.
§ 69a UrhG@ beruht auf die EU-Richtlinie 91/250 und ist im Lichte dieser Richtlinien auszulegen, d.h. Vorgänge, die nicht durch die EU-Richtlinien geschützt sind, werden auch nicht von
§ 69a UrhG@ geschützt.
Nach dem EuGH ist die Richtlinie 91/250 dahin auszulegen, dass weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache oder Dateiformate, die im Rahmen eines Computerprogramms verwendet werden, eine Ausdrucksform des Computerprogramms sind (vgl. EuGH, 02.2012 - C-406/10, Tz. 46, und Leitsatz). Da die Funktionalität und die Programmiersprache eines Computerprogramms keine Ausdrucksform des Computerprogramms ist, genießen Funktionalität und die Programmiersprache eines Computerprogramms keinen urheberrechtlichen Schutz als Computerprogramm. Daher kann es mehrere Computerprogramme mit der gleichen Funktionalität und Programmiersprache geben.
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